Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

gemäß Art. 28 DSGVO – Version v4-2026-07

Version: v4-2026-07  |  Gültig ab: 29. Juli 2026  |  Rechtsgrundlage: Art. 28 DSGVO

§ 1 – Vertragsparteien

Auftragsverarbeiter (Dienstleister):
ZAHNTEC UG (haftungsbeschränkt)
Heinrich-Heine-Platz 12B, 10179 Berlin, Deutschland
Vertreten durch den Geschäftsführer: Levent Sanli
Amtsgericht Charlottenburg, HRB 278957 B  |  USt-IdNr. DE457315651
E-Mail: info@zahnteclab.de
(nachfolgend „Zahntec")

Verantwortlicher (Auftraggeber):
Die registrierte Zahnarztpraxis, die das Zahntec-Laborverwaltungssystem nutzt
(nachfolgend „Praxis")

§ 2 – Gegenstand, Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung

Zahntec verarbeitet im Auftrag der Praxis personenbezogene Daten gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO. Gegenstand, Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung sowie die Art der personenbezogenen Daten und die Kategorien betroffener Personen ergeben sich aus der Nutzung des Laborverwaltungssystems unter app.zahnteclab.de und sind in § 3 und § 4 dieses Vertrages konkretisiert.

Die Verarbeitung beginnt mit Akzeptanz dieses Vertrages und endet mit Beendigung des Nutzungsverhältnisses. Nach Vertragsende werden alle personenbezogenen Daten der Praxis innerhalb von 30 Tagen gelöscht oder an die Praxis zurückgegeben, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

§ 3 – Art der verarbeiteten Daten und betroffene Personen

Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO – Gesundheitsdaten):

Betroffene Personen: Patienten der Praxis

§ 4 – Zweck der Verarbeitung

Die Daten werden ausschließlich auf dokumentierte Weisung der Praxis (inkl. Umfang, Art und Zweck gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO) und für folgende Zwecke verarbeitet:

Zahntec bewahrt die Erklärung nach Anhang XIII Abschnitt 1 der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) und die zugehörigen Auftragsunterlagen für einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren ab Auslieferung des jeweiligen Produkts auf. Rechtsgrundlage ist Anhang XIII Abschnitt 4 MDR (mindestens zehn Jahre, bei implantierbaren Produkten mindestens 15 Jahre), ergänzt um Art. 25 Abs. 2 MDR zur Rückverfolgbarkeit. Zahntec wendet die längere Frist einheitlich auf alle Aufträge an; eine produktbezogene Unterscheidung findet nicht statt. Die Frist läuft für jeden Auftrag gesondert.

Die Aufbewahrung erfolgt insoweit in pseudonymisierter Form; Zahntec handelt hierbei zur Erfüllung einer eigenen rechtlichen Verpflichtung und ist für diese Verarbeitung Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Eine Löschung nach Vertragsende gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO erfolgt nur, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht; an die Stelle der Löschung tritt in diesem Fall die Einschränkung der Verarbeitung.

Hinweis: § 630f Abs. 3 BGB verpflichtet den Behandelnden, also die Praxis, und begründet keine eigene Aufbewahrungspflicht von Zahntec. Die Aufbewahrungspflicht der Praxis bleibt hiervon unberührt.

Zur Absicherung dieser Aufbewahrungspflicht werden die auftragsbezogenen Dateien — Intraoralscans, Konstruktionsdaten und Dokumente — in zwei voneinander unabhängigen Speicherorten geführt: im Arbeitsspeicherort bei der Google Ireland Limited und zusätzlich als tägliche Zweitkopie auf einer Storage Box der Hetzner Online GmbH in Deutschland. Die Zweitkopie wird ausschließlich ergänzt; ein Löschvorgang im Arbeitsspeicherort wird nicht auf die Zweitkopie übertragen. Damit hängt die Erfüllung der Aufbewahrungsfrist nicht von einem einzelnen Anbieter oder einem einzelnen Löschvorgang ab.

§ 5 – Pflichten von Zahntec als Auftragsverarbeiter

Zahntec verpflichtet sich:

§ 6 – Datenschutzverletzungen (Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO)

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten gilt:

§ 7 – Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

MaßnahmeUmsetzung (aktueller Stand)
ZugangsschutzPasswortgeschützte Benutzerkonten, rollenbasierter Zugriff (Admin/Praxis/Labor), Brute-Force-Schutz (Rate-Limiting auf Login und Passwort-Reset)
TransportverschlüsselungTLS 1.2+ / HTTPS für alle Datenübertragungen; unverschlüsselte Verbindungen werden abgelehnt
ZugriffskontrolleStrikte Rollentrennung — jeder Benutzer sieht ausschließlich eigene Patientendaten; Zugriffsverstöße werden protokolliert
ProtokollierungLogin-Ereignisse, fehlgeschlagene Authentifizierungsversuche und sicherheitsrelevante Aktionen werden serverseitig protokolliert. Erweiterte Audit-Logs für Datenzugriffe befinden sich in der Implementierung (geplante Fertigstellung: Q3 2026)
Verfügbarkeit & BackupHosting auf einem dedizierten Server der Hetzner Online GmbH im Rechenzentrum Nürnberg (Deutschland), zertifiziert nach ISO/IEC 27001 und BSI C5 Typ 2; tägliche automatisierte Datenbanksicherung um 03:00 Uhr; die Sicherung wird vor der Übertragung verschlüsselt und auf einer Hetzner Storage Box im Rechenzentrum Falkenstein (Deutschland) abgelegt — also im selben Land, jedoch in einem anderen Rechenzentrum als der Produktivserver; der Schlüssel verbleibt ausschließlich auf dem Produktivserver. Sicherungen werden nach 30 Tagen automatisch gelöscht. Die Wiederherstellbarkeit wurde am 30.07.2026 vollständig verifiziert (Download, Entschlüsselung, Prüfung des Datenbankinhalts)
WeitergabekontrolleDatenübermittlung an Dentallabore nur über das gesicherte System; keine unverschlüsselte externe Weitergabe; Dataminimierung bei Laborübermittlung
Verschlüsselung ruhender DatenBesonders sensible Auftragsfelder (Patientenalter, Geschlecht, Konstruktionshinweise) sind feldweise mit AES-128 im Fernet-Verfahren verschlüsselt gespeichert; Datenbanksicherungen werden vor der Auslagerung verschlüsselt. Eine vollständige Verschlüsselung der Datenbank at rest sowie Mehr-Faktor-Authentifizierung sind für Q4 2026 geplant. Die Praxis wird über die Implementierung informiert.

§ 8 – Unterauftragsverarbeiter, Drittlandtransfers und Widerspruchsrecht

Zahntec setzt folgende Unterauftragsverarbeiter ein. Die Praxis stimmt deren Einsatz mit Akzeptanz dieses Vertrages zu.

Widerspruchsrecht: Zahntec informiert die Praxis über geplante Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern (Hinzufügung oder Austausch) mit einer Vorlaufzeit von mindestens 30 Tagen per E-Mail. Die Praxis hat das Recht, innerhalb dieser Frist schriftlich Widerspruch einzulegen. Kommt keine Einigung zustande, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

AnbieterZweckStandort / Rechtsgrundlage
Hetzner Online GmbHServer-, Web- und Datenbankhosting der Plattform app.zahnteclab.de – hier werden die Auftrags- und Patientendaten verarbeitet – sowie der Informationswebsite zahnteclab.de einschließlich Kontaktformular; Ablage der verschlüsselten Datenbanksicherungen und der Zweitkopie der Auftragsdateien (Storage Box)Deutschland (Rechenzentren Nürnberg und Falkenstein) – kein Drittlandtransfer; AVV gem. Art. 28 DSGVO; ISO/IEC 27001, BSI C5 Typ 2
IONOS SEVerwaltung der Domain zahnteclab.de und Betrieb der E-Mail-Postfächer für eingehende Nachrichten an diese Domain. Keine Patientendaten – Auftragsdaten werden ausschließlich über die Plattform verarbeitet. Website und Kontaktformular wurden am 30.07.2026 zu Hetzner verlagert und liegen nicht mehr bei IONOS.Deutschland (Montabaur) – kein Drittlandtransfer; AVV gem. Art. 28 DSGVO
Google Ireland Limited (Google Workspace – Drive)Speicherung der auftragsbezogenen Scan-, Konstruktions- und PDF-Dateien. Von diesen Dateien wird zusätzlich eine zweite Kopie auf der Hetzner Storage Box in Deutschland geführt, damit die Aufbewahrungspflicht aus § 4 nicht von einem einzigen Anbieter abhängtIrland (EU); Cloud Data Processing Addendum gem. Art. 28 DSGVO. Für Zugriffe durch die Google LLC (USA) gelten die EU-Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914)
Google Ireland Limited (Google Workspace – Gmail)E-Mail-Versand (Auftragsbestätigungen, Rechnungen, System-Benachrichtigungen)Irland (EU); Cloud Data Processing Addendum gem. Art. 28 DSGVO; für US-Übermittlungen EU-Standardvertragsklauseln gem. Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO
Dentallabore (Türkei)Laborherstellung: Verarbeitung auftragsrelevanter Mindestdaten (Patientenvorname, Zahnpositionen, technische Spezifikationen — keine vollständigen Patientenakten)Türkei (Drittland ohne Angemessenheitsbeschluss) – primäre Rechtsgrundlage: Standardvertragsklauseln (SCC) gem. Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO; zusätzliche technische und organisatorische Schutzmaßnahmen; strenge Dataminimierung
Hinweis zu Google-Diensten: Vertragspartner ist die Google Ireland Limited (EU). Die Google LLC (USA) ist unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert, für das seit dem 10.07.2023 ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission gemäß Art. 45 DSGVO besteht; ergänzend gelten die EU-Standardvertragsklauseln. Ein Restrisiko durch US-Zugriffsbefugnisse (insb. 50 U.S.C. § 1881a) verbleibt. Zahntec begegnet diesem Risiko dadurch, dass in Google Drive ausschließlich auftragsbezogene Dateien abgelegt werden. Die Datenbanksicherungen — die den gesamten Datenbestand enthalten — liegen seit dem 30.07.2026 nicht mehr bei Google, sondern verschlüsselt auf einer Hetzner Storage Box in Deutschland. Praxen mit besonders strengen Anforderungen können auf Anfrage alternative EU-lokale Speicherlösungen mit Zahntec besprechen.
Türkei-Transfer (SCC-Grundlage): Die Übermittlung zahnmedizinischer Auftragsdaten an Dentallabore in der Türkei ist für die Vertragserfüllung zwingend erforderlich. Als Drittland ohne Angemessenheitsbeschluss erfolgt die Übermittlung ausschließlich auf Basis der EU-Standardvertragsklauseln, Modul Drei (Auftragsverarbeiter an Auftragsverarbeiter), gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 und Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO. Zahntec schließt diese Klauseln mit jedem eingesetzten Labor ab (Dokument ZT-SCC-TR-001) und hat die Rechtslage im Bestimmungsland in einem dokumentierten Transfer Impact Assessment nach Klausel 14 der Klauseln bewertet (Dokument ZT-TIA-TR-001, Stand Juli 2026, jährliche Überprüfung).

Umfang der Übermittlung: Übermittelt werden ausschließlich der Vorname der Patientin oder des Patienten, die Auftragsnummer, Alter, Geschlecht, Zahnpositionen, Material- und Farbangaben, Konstruktionshinweise sowie die Scan- und CAD-Dateien. Der Nachname wird technisch nicht übermittelt; ebenso wenig Anschrift, Geburtsdatum, Versichertennummer oder die vollständige Patientenakte. Der Datenbestand verbleibt auf dem Server in Deutschland; das Labor greift lesend auf die ihm zugewiesenen Aufträge zu.

Beide Dokumente stellt Zahntec der Praxis auf Anfrage zur Verfügung, damit diese ihrer eigenen Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO nachkommen kann. Die Praxis kann jederzeit Auskunft über die eingesetzten Labore und die getroffenen Schutzmaßnahmen erhalten.

§ 9 – Kontroll- und Auditrechte (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO)

Die Praxis hat das Recht, die Einhaltung dieses Vertrages durch Zahntec zu überprüfen:

§ 10 – Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO)

Das System verarbeitet besondere Kategorien personenbezogener Daten (Gesundheitsdaten gem. Art. 9 DSGVO). Ob daraus eine Pflicht zur Datenschutz-Folgenabschätzung folgt, richtet sich nach Art. 35 DSGVO und ist von jeder Partei für ihren eigenen Verantwortungsbereich zu beurteilen; die Regelbeispiele des Art. 35 Abs. 3 DSGVO knüpfen an eine Verarbeitung in großem Umfang an.

§ 11 – Haftung

Die Haftung der Parteien richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO. Jede Partei haftet für Schäden, die durch Verstöße gegen diesen Vertrag entstehen, nach Maßgabe des Art. 82 DSGVO. Im Innenverhältnis haftet jede Partei entsprechend ihrem Verschuldensanteil.

§ 12 – Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Berlin. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Zahntec wird bei wesentlichen Änderungen eine neue Version bereitstellen und die Praxis zur erneuten Zustimmung auffordern. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.