Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

gemäß Art. 28 DSGVO – Version v3-2026-04

Version: v3-2026-04  |  Gültig ab: April 2026  |  Rechtsgrundlage: Art. 28 DSGVO

§ 1 – Vertragsparteien

Auftragsverarbeiter (Dienstleister):
Zahntec UG (haftungsbeschränkt)
E-Mail: info@zahnteclab.de
(nachfolgend „Zahntec")

Verantwortlicher (Auftraggeber):
Die registrierte Zahnarztpraxis, die das Zahntec-Laborverwaltungssystem nutzt
(nachfolgend „Praxis")

§ 2 – Gegenstand, Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung

Zahntec verarbeitet im Auftrag der Praxis personenbezogene Daten gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO. Gegenstand, Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung sowie die Art der personenbezogenen Daten und die Kategorien betroffener Personen ergeben sich aus der Nutzung des Laborverwaltungssystems unter app.zahnteclab.de und sind in § 3 und § 4 dieses Vertrages konkretisiert.

Die Verarbeitung beginnt mit Akzeptanz dieses Vertrages und endet mit Beendigung des Nutzungsverhältnisses. Nach Vertragsende werden alle personenbezogenen Daten der Praxis innerhalb von 30 Tagen gelöscht oder an die Praxis zurückgegeben, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

§ 3 – Art der verarbeiteten Daten und betroffene Personen

Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO – Gesundheitsdaten):

Betroffene Personen: Patienten der Praxis

§ 4 – Zweck der Verarbeitung

Die Daten werden ausschließlich auf dokumentierte Weisung der Praxis (inkl. Umfang, Art und Zweck gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO) und für folgende Zwecke verarbeitet:

Zahntec verpflichtet sich, Patientendaten für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab dem Datum der Auftragserfassung zu speichern, entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gemäß § 630f BGB. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht, sofern keine anderweitige schriftliche Weisung der Praxis vorliegt.

§ 5 – Pflichten von Zahntec als Auftragsverarbeiter

Zahntec verpflichtet sich:

§ 6 – Datenschutzverletzungen (Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO)

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten gilt:

§ 7 – Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

MaßnahmeUmsetzung (aktueller Stand)
ZugangsschutzPasswortgeschützte Benutzerkonten, rollenbasierter Zugriff (Admin/Praxis/Labor), Brute-Force-Schutz (Rate-Limiting auf Login und Passwort-Reset)
TransportverschlüsselungTLS 1.2+ / HTTPS für alle Datenübertragungen; unverschlüsselte Verbindungen werden abgelehnt
ZugriffskontrolleStrikte Rollentrennung — jeder Benutzer sieht ausschließlich eigene Patientendaten; Zugriffsverstöße werden protokolliert
ProtokollierungLogin-Ereignisse, fehlgeschlagene Authentifizierungsversuche und sicherheitsrelevante Aktionen werden serverseitig protokolliert. Erweiterte Audit-Logs für Datenzugriffe befinden sich in der Implementierung (geplante Fertigstellung: Q3 2026)
Verfügbarkeit & BackupHosting auf PythonAnywhere (EU-Rechenzentrum); tägliche automatisierte Datenbankbackups; Backups werden 30 Tage aufbewahrt; regelmäßige Wiederherstellungstests werden durchgeführt
WeitergabekontrolleDatenübermittlung an Dentallabore nur über das gesicherte System; keine unverschlüsselte externe Weitergabe; Dataminimierung bei Laborübermittlung
Verschlüsselung ruhender DatenDatenbankverschlüsselung (at rest) sowie Mehr-Faktor-Authentifizierung sind für Q4 2026 geplant. Die Praxis wird über die Implementierung informiert.

§ 8 – Unterauftragsverarbeiter, Drittlandtransfers und Widerspruchsrecht

Zahntec setzt folgende Unterauftragsverarbeiter ein. Die Praxis stimmt deren Einsatz mit Akzeptanz dieses Vertrages zu.

Widerspruchsrecht: Zahntec informiert die Praxis über geplante Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern (Hinzufügung oder Austausch) mit einer Vorlaufzeit von mindestens 30 Tagen per E-Mail. Die Praxis hat das Recht, innerhalb dieser Frist schriftlich Widerspruch einzulegen. Kommt keine Einigung zustande, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

AnbieterZweckStandort / Rechtsgrundlage
PythonAnywhere (Anaconda Inc.)Webhosting und DatenbankhostingEU (Vereinigtes Königreich mit Angemessenheitsbeschluss)
Google LLC (Google Drive)Speicherung von Scan- und PDF-DateienEU-Datenspeicherung aktiviert; Google Data Processing Amendment (DPA) mit SCC gem. Art. 46 DSGVO
Google LLC (Gmail / Workspace)E-Mail-Versand (Auftragsbestätigungen, Rechnungen)USA – Standardvertragsklauseln (SCC) gem. Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO; Google DPA
Dentallabore (Türkei)Laborherstellung: Verarbeitung auftragsrelevanter Mindestdaten (Patientenvorname, Zahnpositionen, technische Spezifikationen — keine vollständigen Patientenakten)Türkei (Drittland ohne Angemessenheitsbeschluss) – primäre Rechtsgrundlage: Standardvertragsklauseln (SCC) gem. Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO; zusätzliche technische und organisatorische Schutzmaßnahmen; strenge Dataminimierung
Hinweis zu Google-Diensten: Obwohl Google Drive mit EU-Datenspeicherung und SCC betrieben wird, besteht aufgrund der US-Konzernzugehörigkeit von Google LLC ein Restrisiko im Sinne des Schrems-II-Urteils. Praxen mit besonders strengen Datenschutzanforderungen können auf Anfrage bei Zahntec alternative EU-lokale Speicherlösungen besprechen.
Türkei-Transfer (SCC-Grundlage): Die Übermittlung zahnmedizinischer Auftragsdaten an Dentallabore in der Türkei ist für die Vertragserfüllung zwingend erforderlich. Als Drittland ohne Angemessenheitsbeschluss erfolgt die Übermittlung ausschließlich auf Basis von Standardvertragsklauseln (SCC) gem. Art. 46 DSGVO. Zahntec stellt sicher, dass mit allen eingesetzten Laboren entsprechende SCC-Vereinbarungen bestehen. Es werden ausschließlich die für die Laborherstellung minimal notwendigen Daten übermittelt. Die Praxis kann auf Anfrage jederzeit Auskunft über die eingesetzten Labore und die getroffenen Schutzmaßnahmen erhalten.

§ 9 – Kontroll- und Auditrechte (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO)

Die Praxis hat das Recht, die Einhaltung dieses Vertrages durch Zahntec zu überprüfen:

§ 10 – Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA, Art. 35 DSGVO)

Da das System systematisch besondere Kategorien personenbezogener Daten (Gesundheitsdaten gem. Art. 9 DSGVO) verarbeitet, ist nach dem aktuellen Stand der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA) in der Regel verpflichtend.

§ 11 – Haftung

Die Haftung der Parteien richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO. Jede Partei haftet für Schäden, die durch Verstöße gegen diesen Vertrag entstehen, nach Maßgabe des Art. 82 DSGVO. Im Innenverhältnis haftet jede Partei entsprechend ihrem Verschuldensanteil.

§ 12 – Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Berlin. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Zahntec wird bei wesentlichen Änderungen eine neue Version bereitstellen und die Praxis zur erneuten Zustimmung auffordern. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.